Pferderecht

Das Pferderecht ist kein eigenständiger Rechtsbereich, tangiert aber unteranderen das Zivilrecht, das Strafrecht, das Verwaltungsrecht, das Verkehrsrecht, das Tierschutzrecht und viele weitere Vorschriften. Aufgrund dessen ist es ein mannigfaltiges und breit gefächertes Spezialgebiet. 

Im Pferderecht geht es vorallem um Rechtsfragen mit den Bereichen, mit denen das Lebewesen Pferd in Berührung kommt. Es kann folglich um den Pferdekauf gehen. Aber auch entstehen häufig Mängel, die nach einem Pferdekauf erst entstehen bzw sichtbar werden. 

Nicht zuletzt beschäftigt sich das Pferderecht auch mit Schadensersatz bei Unfällen und die eventuell hinzukommende Haftung des Tierhalters oder der Aufsicht. 

Mögliche Verträge, die im Pferderecht geschlossen werden können und ebenso rechtliche Fragen aufwerfen könnte, sind beispielsweise Einstellerverträge oder auch Beritt- und Kommissionsverträge. Jedoch sind auch einige wichtige Punkte zu beachten, die man bei dem Kaufvertrag eines Pferdes nicht vergessen sollte. 

Rechtsproblematiken können aber auch im Bereich der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers und möglichen Folgen bzw. Schäden auftreten. Kommt es zu einem Schaden durch ein Pferd oder bei einem Pferd, so fällt der Schaden meist verhältnismäßig hoch aus. 

Die Besonderheit im Pferderecht besteht unteranderem auch darin, dass Pferde im Sinne des Gesetzes zwar Tiere sind, aber dennoch nach § 90a BGB die Vorschriften über Sachen Anwendung finden. Im Prinzip kann man den Pferdekauf auch mit dem Kauf eines Autos gleichsetzen.

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Pferderechts näher bringen und zeigen, worauf man gerade beim Kauf eines Pferdes achten sollte.